Fortbestand der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Wörrstadt sichern !

Veröffentlicht am 20.11.2010 in Gesundheit

Der SPD-Verband Wörrstadt fordert die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz auf, die Ärztliche Bereitschaftspraxis Wörrstadt dauerhaft über den 30. April 2011 hinaus zu erhalten. Begründung: Der Fortbestand der Ärztlichen Bereitschaftspraxis Wörrstadt ist vor dem Hintergrund der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung von besonderer Bedeutung. Nach der Vor-ausberechnung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wird sich die Zahl der über 65-jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Ortsgemeinden allein der Verbandsgemeinde Wörrstadt von 4.415 Personen im Jahr 2006 auf 6.134 Personen im Jahr 2020 erhöhen. Zwar ist damit nicht automatisch belegt, dass der Bedarf an ärztlicher Notdienstversorgung zunehmen wird. Zu beachten ist jedoch, dass die Mo-bilität älterer Menschen abnimmt, insbesondere auch, weil in vielen (kleineren) Orts-gemeinden während der Öffnungszeiten von Ärztlichen Bereitschaftspraxen in der weiteren Umgebung nur eingeschränkte oder gar keine Angebote zu öffentlichem Personennahverkehr vorhanden sind.

Hintergrund: Die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Rheinland-Pfalz ist Aufga-be der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP). Es ist deshalb eine der Hauptaufgaben der KV RLP sicherzustellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in Rheinland-Pfalz zu jeder Tages- und Nachtzeit ärztlich versorgt wird. Das ge-schieht während der Sprechstundenzeiten durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. In den sprechstundenfreien Zeiten der Ärzte ist für Notfälle ein entsprechender Bereitschaftsdienst organisiert. Für den Fall, dass der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar ist, ist in den ärztlichen Bereitschaftspraxen eine ärztliche Notfallversor-gung sichergestellt. Für mögliche lebensbedrohliche Erkrankungen ist der Bereit-schaftsdienst nicht zuständig; in diesen Fällen hilft der Rettungsdienst bzw. der Not-arzt. Die Einzelheiten sind im Satzungsrecht der Kassenärztlichen Vereinigung geregelt. In § 2 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz vom 23.03.2004 (Stand: 01.10.2010) heißt es: „2Die Versorgung der Versicher-ten umfasst auch einen ausreichenden Not- und Bereitschaftsdienst.“ Die KV RLP hat in vielen Regionen von Rheinland-Pfalz Bereitschaftsdienstzentralen eingerichtet, so auch in Wörrstadt. Die Ärztliche Bereitschaftspraxis Wörrstadt hat geöffnet freitags von 19.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr, werktags von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr und mitt-wochs von 14.00 Uhr bis donnerstags 7.00 Uhr. Mit der Ärztlichen Bereitschaftspra-xis Wörrstadt werden Wörrstadt, Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Ober-Hilbersheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Uden-heim, Vendersheim, Wallertheim und Jugenheim versorgt. Weitere Ärztliche Bereitschaftspraxen im Bereich Rheinhessen gibt es derzeit noch in Alzey, Bingen, Ingelheim, Mainz, Nieder-Olm, Oppenheim/Nierstein, Sprendlingen-Gensingen und Worms. Auch sie sind in ihrem Bestand zu erhalten.

 
 

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