A 61: Verkehrsministerium lässt Fahrbahnbelag und Lärmwerte überprüfen

Veröffentlicht am 07.11.2015 in Pressemitteilung

MdL Heiko Sippel und Initiatoren des Anti-Lärm-Bündnisses im Gespräch mit Landesregierung

Den schalltechnischen Eigenschaften des neuen Fahrbahnbelags zufolge müsste es in den unmittelbar an der A 61 gelegenen Gemeinden Gundersheim, Eppelsheim und Dintesheim merklich leiser sein als vor der Sanierung des Streckenabschnitts. Doch dem ist nicht so.

Im Gespräch mit den Verantwortlichen im rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium machten MdL Heiko Sippel und die Initiatoren des parteiübergreifenden Anti-Lärm-Bündnisses, die beiden Eppelsheimer Sozialdemokraten Heike Schubert und Hans H. Brecht, nun auf die für die Anwohner weiterhin unbefriedigende Situation aufmerksam.

Trotz lärmminderndem Belag nicht spürbar leiser?

Ende August wurde die Fahrbahnsanierung (hier noch vor Fertigstellung) abgeschlossen. Das Verkehrsministerium will nun den Belag der A 61 überprüfen lassen und eine Lärmberechnung in Auftrag geben. 

 

Die ursprünglichen, durch Dehnungsfugen verursachten Holpergeräusche seien mit der neuen Fahrbahndecke beseitigt worden. Doch eine Reduzierung der Gesamtlautstärke sei subjektiv nicht wahrzunehmen, berichtete Brecht dem im Ministerium zuständigen Abteilungsleiter für Verkehr und Straßen, Dr. Lothar Kaufmann.

Absenkung der gerade erst neu hergestellten Fahrbahn

Zudem, ergänzte Heike Schubert, habe sich die gerade erst neu hergestellte Fahrbahn im Bereich Eppelsheim an einer Stelle abgesenkt, was dem Ministerium bislang nicht bekannt war. Um die Sachlage vor Ort konkret beurteilen zu können, sicherte Dr. Kaufmann eine Überprüfung der Fahrbahndecke zu. Auch werde er mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Koblenz Kontakt aufnehmen, um eine Neuberechnung der Lärmsituation anzumelden. Diese Lärmüberprüfung basiere auf einem komplexen und bundesweit anerkannten Berechnungsmodell, das die Geräuschpegel exakter abbilde als "nur eine Messung vor Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt, die je nach Witterungslage unter Umständen nicht die tatsächlich höhere Lärmbelastung zum Ergebnis habe."

Bei Überschreitung der gesetzlichen Werte ergänzende Lärmschutzmaßnahmen

Aufgrund der zahlreichen aktuellen Verfahren und dem hohen Aufwand sei eine Berechnung noch in diesem Jahr eher unwahrscheinlich, bat Dr. Kaufmann um Verständnis. "Sollten gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte überschritten werden, sind passive oder aktive Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen", versicherte der Verkehrsfachmann, den entsprechenden Prüfbericht MdL Heiko Sippel und den Bündnis-Initiatoren zur Verfügung zu stellen. "Das Gespräch im Verkehrsministerium war geprägt von Sachlichkeit und einem konstruktiven, problemorientierten Dialog. Nun bleibt das Ergebnis der Überprüfungen abzuwarten, um eine Beurteilung des Ist-Zustandes in weiteren Gesprächen mit der Landesregierung zusammen vornehmen zu können", so Hans H. Brecht.

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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