Atomausstieg: Zur Sache von Jaqueline Kraege

Veröffentlicht am 17.03.2011 in Landespolitik

Sachstand: Atomkraft ist eine Risikotechnologie mit einem generellen Gefahrenpotential, das durch die unterschiedlichsten Ereignisse, wie Naturkatastrophen, menschliches Versagen, Störanfälligkeit, Angriffe und Flugzeugabstürze ausgelöst werden kann. Vor allem die alten deutschen Atomkraftwerke, die die Bundesregierung im elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 28. Oktober 2010 in ihren Laufzeiten drastisch verlängert hat, sind störanfällig und gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert.

Darunter die Reaktoren Biblis A und Biblis B, Philippsburg 1 und Philippsburg 2 die nur durch den Rhein getrennt an der Grenze zu Rheinland-Pfalz stehen. Von den Atommeilern Biblis und Philippsburg sind auch rheinland-pfälzische Städte am Oberrhein bis Mainz betroffen. Die beiden Blöcke in Biblis führen mit 220 Störungen in 10 Jahren die Hitliste der Pannenreaktoren an. Es bestehen für beide Blöcke keine separaten Notstandssysteme mit verbunkerter Warte für den Fall einer ernsthaften Störung. Bis heute sind die Auflagen nach einem Störfall von 1991 nicht umgesetzt.

Die angebliche „Brückentechnologie“ in ein nicht-atomares Zeitalter ist durch die beschlossene Laufzeitverlängerung um bis zu 14 Jahren keine Übergangstechnologie. Alle 17 deutschen Atomkraftwerke sollten ungeachtet ihres Sicherheitsstatus weiterlaufen können. Die Atomkraftwerke werden weder für die Energiesicherheit noch für den Klimaschutz benötigt. Sie dienen nur den Lobbyinteressen der vier deutschen Atomkonzerne, behindern den notwendigen Energie-Umbau, verhindern einen Wettbewerb auf dem Strommarkt und schaden den innovativen Arbeitsplätzen, die in den letzten Jahren in großer Zahl im Bereich der Erneuerbaren Energien entstand sowie dem Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland im globalen Wettbewerb. Rheinland-Pfalz hat bewiesen, wie man von einem Energieimportland mit Erneuerbaren Energien und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung zum Energieland ohne Atom entwickeln kann. Heute werden 55 Prozent des Strombedarfs von Rheinland-Pfalz im Land produziert, 2003 waren es noch 30 Prozent. Die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung ist verfassungswidrig und hätte der Zustimmung des Bundesrates bedurft. Rheinland-Pfalz hat deshalb zusammen mit Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen am 28.2.2011 beim Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag gegen die Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke eingereicht. Es wurde beantragt festzustellen, dass das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist. Das jetzt verkündete Moratorium und die auf 3 Monate begrenzte Abschaltung und Sicherheitsüberprüfung der alten Atomkraftwerke ist ein taktisches Placebo. Die Sicherheitsmängel dieser Atomkraftwerke sind bekannt und umfänglich dokumentiert. Auf dieser Grundlage können jetzt Entscheidungen getroffen werden. Fazit: Wir benötigen jetzt ohne Verzögerung einen schnellen Ausstieg aus der Atomenergie und eine Energiewende. Diese Position hat das SPD-Präsidium in einer Sitzung am 14.03.2011 in vier Punkten zum Ausdruck gebracht:
  • Der Stand von Wissenschaft und Technik muss sicherheitstechnische Voraussetzung beim Betrieb deutscher Atomkraftwerke sein. Die Bundesregierung soll deshalb das kerntechnische Regelwerk aus dem Jahre 2009 sofort in Kraft setzen.
  • Die ältesten Atomkraftwerke (Biblis A, Biblis B, Brunsbüttel, Neckarwestheim I, Philippsburg I, Isar I, Unterweser und Krümmel) müssen jetzt endgültig vom Netz genommen werden. Diese Anlagen sind am schlechtesten gegen Flugzeugabstürze geschützt.
  • Die Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke muss gestoppt und zurück genommen werden. Deutschland muss zu seinem ursprünglichen Ziel zurück: Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2020.
  • Die unter SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleitete Energiewende soll fortgesetzt und beschleunigt werden.
Stand: März 2011
 
 

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